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Bevor Sie sich zur Anschaffung eines Tieres entschließen, sollten Sie vorher klären, daß

  • alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden sind
  • die Genehmigung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft vorliegt
  • ausreichend Zeit für das Tier vorhanden ist
  • die finanziellen Mittel zu Versorgung, Versicherung und tierärzlichen Behandlung des Tieres ausreichen
  • eine finanzielle Reserve für unvorhergesehene tierärzliche Behandlung vorhanden ist
  • die behördlichen Genehmigungen vorliegen (z.B. bei Exoten oder anderen genehmigungspflichtigen Tieren)

Wenn Sie alle Fragen positiv beantworten können, rufen Sie uns bitte an. Wir werden dann mit Ihnen ein persönliches Vorgespräch führen, an dem alle Familienmitglieder teilnehmen sollten. Dabei werden nicht nur die obigen Punkte geklärt, sondern es werden auch die besonderen Anforderungen an die Haltung des gewünschten Tieres angesprochen. So verläuft beispielsweise die Eingewöhnung einer Katze in ihre neue Umgebung nicht immer problemlos, und ein Hund muß mehrere Stunden Auslauf am Tag haben. Die Haltung bestimmter Tiere wiederum erfordert eine besondere Sachkunde oder die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen. Im Verlauf dieses Gespräches wollen wir uns nicht nur ein Bild von Ihnen und der neuen Umgebung des Tieres machen, sondern Sie offen und ehrlich über alles aufklären, was Sie mit Ihrem neuen Hausgenossen erwartet. Bei dieser Gelegenheit können Sie eine Auswahl zwischen den Tierheimtieren treffen und sich bereits mit dem von Ihnen auserwählten Tier beschäftigen, seinen Charakter und sein Temperament kennenlernen.

Für den Tierschutzverein Wriezen gibt es jedoch einige Kriterien bei der Vermittlung eines Tieres, deren Überprüfung im Interesse unserer Schützlinge unverzichtbar ist. Deshalb vermitteln wir Tiere nur nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch und gegebenenfalls einer Überprüfung Ihrer häuslichen Verhältnisse. Sie müssen dafür Sorge tragen, daß

  • Ihr Tier artgerecht untergebracht, verpflegt und gepflegt wird
  • daß Hunde und Katzen mit Ihnen und Ihrer Familie leben
  • daß das Tier die Möglichkeit erhält, seine natürlichen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Auslauf, Kontakt zu anderen Tieren, Krallen wetzen, spielen, schmusen),
  • daß im Krankheitsfall rechtzeitig und umfassend tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird
  • daß das Tier gerade auch im Alter und insbesondere bei altersbedingten Krankheiten liebevoll gepflegt wird und am Ende seines Lebensweges in Würde schmerzlos sterben kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß es Gründe gibt, die die Vermittlung eines Tieres grundsätzlich ausschließen. Katzen und Hunde beispielsweise sind soziale und gesellige Tiere, weshalb wir einzelne Tiere nicht an Personen, die täglich mehrere Stunden außer Haus sind, vermitteln. Auch akzeptieren wir keine Ketten-, oder Anbindehaltung. Eine Vermittlung an Personen, die sich in einer sozialen oder persönlichen Notlage befinden, kommt in der Regel ebenfalls nicht in Betracht. Viele Senioren verspüren den Wunsch, gerade ein jüngeres Tier aufzunehmen, weil sie glauben, einen Verlust ihres Schützlings nicht mehr verkraften zu können. Dieser verständliche Wunsch wird den Interessen des Tieres jedoch nicht gerecht. Sollte die Tierhaltung eines Tages wegen Gebrechlichkeit oder des Umzuges in ein Senioren- oder Pflegeheim nicht mehr möglich sein oder sollte das Tier "seinen" Menschen gar überleben, ist es erneut entwurzelt und landet wieder im Tierheim. Deshalb wirken wir darauf hin, daß auch ältere Mitmenschen ältere Tiere aufnehmen und mit ihnen gemeinsam ihren Lebensabend verbringen.

Sollte das persönliche Gespräch ergeben, daß eine Vermittlung möglich ist, werden wir uns gegebenenfalls bei Ihnen zu Hause davon überzeugen, daß die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung des Tieres gegeben sind. Dafür stehen uns haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Wird in diese Überprüfung der häuslichen Verhältnisse nicht eingewilligt, ist eine Vermittlung von vornherein ausgeschlossen.

Bestehen auch nach dieser Überprüfung vor Ort keine Bedenken gegen eine Vermittlung, können Sie das Tier bei sich aufnehmen. Wenn der Tierschutzverein Wriezen schließlich ein Tier zu treuen Händen in die Obhut seiner neuen Familie gibt, kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, der kein Kaufvertrag im Sinne eines Handelsgeschäfts darstellt. Die oben genannten Bedingungen sind uneingeschränkt verbindliche Vertragsbestandteile. Anschließend darf das Tier nicht ohne unser Einverständnis veräußert, verschenkt oder sonst in fremde Hände gegeben werden. Kann es aus zwingendem Grund nicht mehr gehalten werden, ist der Tierschutzverein Wriezen unverzüglich zu informieren. Dieser entscheidet, ob er das Tier zurücknimmt oder es zur Veräußerung oder Weitergabe freigibt.

Unsere Verantwortung für die Tierheimtiere verpflichtet uns, stichprobenartig zu überprüfen, ob es den vermittelten Tieren auch tatsächlich gut geht. Mit dem Vertragsabschluß willigen Sie daher in eine Nachüberprüfung ein. Sollte die Überprüfung ergeben, daß die Tierhaltung mangelhaft ist, werden wir Hinweise zur Abstellung der Mängel geben und eine weitere Prüfung durchführen. Gegebenenfalls muß das Tier durch die Tierschutzinspektion sichergestellt werden. Glücklicherweise sind diese Fälle höchst selten.

 

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