Bevor Sie sich zur
Anschaffung eines Tieres entschließen, sollten Sie vorher klären, daß
- alle
Familienmitglieder mit der Anschaffung des Tieres einverstanden sind
- die
Genehmigung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft vorliegt
- ausreichend Zeit für das Tier vorhanden ist
- die
finanziellen Mittel zu Versorgung, Versicherung und tierärzlichen Behandlung des
Tieres ausreichen
- eine
finanzielle Reserve für unvorhergesehene tierärzliche Behandlung vorhanden
ist
- die
behördlichen Genehmigungen vorliegen (z.B. bei Exoten oder anderen genehmigungspflichtigen
Tieren)
Wenn Sie alle Fragen positiv beantworten können, rufen Sie uns bitte an.
Wir werden dann mit Ihnen ein persönliches Vorgespräch führen, an dem alle
Familienmitglieder teilnehmen sollten. Dabei werden nicht nur die obigen Punkte
geklärt, sondern es werden auch die besonderen Anforderungen an die Haltung des
gewünschten Tieres angesprochen. So verläuft beispielsweise die Eingewöhnung
einer Katze in ihre neue Umgebung nicht immer problemlos, und ein Hund muß
mehrere Stunden Auslauf am Tag haben. Die Haltung bestimmter Tiere wiederum
erfordert eine besondere Sachkunde oder die Einhaltung der
Artenschutzbestimmungen. Im Verlauf dieses Gespräches wollen wir uns nicht nur
ein Bild von Ihnen und der neuen Umgebung des Tieres machen, sondern Sie offen
und ehrlich über alles aufklären, was Sie mit Ihrem neuen Hausgenossen erwartet.
Bei dieser Gelegenheit können Sie eine Auswahl zwischen den Tierheimtieren
treffen und sich bereits mit dem von Ihnen auserwählten Tier beschäftigen,
seinen Charakter und sein Temperament kennenlernen. Für den
Tierschutzverein Wriezen gibt es jedoch einige Kriterien bei der Vermittlung eines
Tieres, deren Überprüfung im Interesse unserer Schützlinge unverzichtbar ist.
Deshalb vermitteln wir Tiere nur nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch
und gegebenenfalls einer Überprüfung Ihrer häuslichen Verhältnisse. Sie müssen
dafür Sorge tragen, daß
- Ihr Tier
artgerecht untergebracht, verpflegt und gepflegt wird
- daß Hunde
und Katzen mit Ihnen und Ihrer Familie leben
- daß das
Tier die Möglichkeit erhält, seine natürlichen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B.
Auslauf, Kontakt zu anderen Tieren, Krallen wetzen, spielen, schmusen),
- daß im
Krankheitsfall rechtzeitig und umfassend tierärztliche Hilfe in Anspruch
genommen wird
- daß das
Tier gerade auch im Alter und insbesondere bei altersbedingten Krankheiten
liebevoll gepflegt wird und am Ende seines Lebensweges in Würde schmerzlos
sterben kann.
Bitte haben Sie
Verständnis dafür, daß es Gründe gibt, die die Vermittlung eines Tieres
grundsätzlich ausschließen. Katzen und Hunde beispielsweise sind soziale und
gesellige Tiere, weshalb wir einzelne Tiere nicht an Personen, die täglich
mehrere Stunden außer Haus sind, vermitteln. Auch akzeptieren wir keine Ketten-, oder
Anbindehaltung. Eine Vermittlung an Personen, die sich in einer
sozialen oder persönlichen Notlage befinden, kommt in der Regel ebenfalls nicht
in Betracht. Viele Senioren verspüren den Wunsch, gerade ein jüngeres Tier
aufzunehmen, weil sie glauben, einen Verlust ihres Schützlings nicht mehr
verkraften zu können. Dieser verständliche Wunsch wird den Interessen des Tieres
jedoch nicht gerecht. Sollte die Tierhaltung eines Tages wegen Gebrechlichkeit
oder des Umzuges in ein Senioren- oder Pflegeheim nicht mehr möglich sein oder
sollte das Tier "seinen" Menschen gar überleben, ist es erneut entwurzelt und
landet wieder im Tierheim. Deshalb wirken wir darauf hin, daß auch ältere
Mitmenschen ältere Tiere aufnehmen und mit ihnen gemeinsam ihren Lebensabend
verbringen. Sollte das
persönliche Gespräch ergeben, daß eine Vermittlung möglich ist, werden wir uns
gegebenenfalls bei Ihnen zu Hause davon überzeugen, daß die Voraussetzungen für
eine artgerechte Haltung des Tieres gegeben sind. Dafür stehen uns
haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Wird in
diese Überprüfung der häuslichen Verhältnisse nicht eingewilligt, ist eine
Vermittlung von vornherein ausgeschlossen.
Bestehen auch nach
dieser Überprüfung vor Ort keine Bedenken gegen eine Vermittlung, können Sie das
Tier bei sich aufnehmen. Wenn der Tierschutzverein Wriezen schließlich ein
Tier zu treuen Händen in die Obhut seiner neuen Familie gibt, kommt ein
Vermittlungsvertrag zustande, der kein Kaufvertrag im Sinne eines
Handelsgeschäfts darstellt. Die oben genannten Bedingungen sind uneingeschränkt
verbindliche Vertragsbestandteile. Anschließend darf das Tier nicht ohne unser
Einverständnis veräußert, verschenkt oder sonst in fremde Hände gegeben
werden.
Kann es aus zwingendem Grund nicht mehr gehalten werden, ist der Tierschutzverein Wriezen
unverzüglich zu informieren. Dieser entscheidet, ob
er das Tier zurücknimmt oder es zur Veräußerung oder Weitergabe
freigibt. Unsere Verantwortung
für die Tierheimtiere verpflichtet uns, stichprobenartig zu überprüfen, ob es
den vermittelten Tieren auch tatsächlich gut geht. Mit dem Vertragsabschluß
willigen Sie daher in eine Nachüberprüfung ein. Sollte die Überprüfung ergeben,
daß die Tierhaltung mangelhaft ist, werden wir Hinweise zur Abstellung der
Mängel geben und eine weitere Prüfung durchführen. Gegebenenfalls muß das Tier
durch die Tierschutzinspektion sichergestellt werden. Glücklicherweise sind
diese Fälle höchst selten.

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